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Ausgelöst durch die neuen Qualifikationsregelungen der FEI wurde an das VDD-Präsidium die Bitte herangetragen 80km-Distanzritte auch für 6jährige Pferde zu öffnen.
Diesem Antrag kann nicht entsprochen werden, da dies eine Änderung des Reglements bedeuten würde.
In Paragraph 14 Abs. 6 der VDD-Satzung heißt es:
„Die Mitgliederversammlung beschließt alle Änderungen des Reglements für Distanzreiten und -fahren. Vorübergehende Änderungen (bis zur nächsten Mitgliederversammlung) durch das Präsidium sind möglich, wenn
a) Gesetzesänderungen dies erforderlich machen,
b) grobe Verstöße gegen den Tierschutz zu befürchten sind.“
Da die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Reglementsänderung der FEI im juristischen Sinne nicht als Gesetzesänderung interpretiert werden kann, besteht keine Möglichkeit, eine nationale Reglementsänderung im Präsidium zu beschließen, ohne gegen die Satzung des VDD zu verstoßen.
Eine entsprechende Reglementsänderung kann nur durch die Mitgliederversammlung erfolgen.
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