Zuschüsse des VDD zu Distanzritten

Foto: www.distanzler.de
Ab 01.02.2006 werden Veranstaltern von Distanzwettbewerben in Deutschland, die vom VDD oder der FEI genehmigt wurden, auf Antrag folgende Zuschüsse gewährt:
Nationale Veranstaltungen:
- lange Distanzritte/Distanzfahrten = 1 Tagesritt/Tagesfahrt € 200,00
- für jeden weiteren Tag € 100,00
- Max. Zuschuss insgesamt € 400,00
Internationale Veranstaltungen:
Der Zuschuss für FEI-Ritte beträgt € 1.000,00
Die Zuschüsse gelten immer für eine Veranstaltung (nicht Wettbewerb). Werden bei einer Veranstaltung Wettbewerbe nach nationalem und internationalem Reglement ausgerichtet, so wird der Zuschuss für internationale Veranstaltungen gewährt.
Sonderzuschüsse werden nur in Absprache mit dem Präsidium für DM und DJM Reiter und Fahrer gewährt.
Zuschüsse werden nur gewährt, wenn die Veranstaltung vorher in Distanz Aktuell veröffentlicht war und wenn die Ergebnislisten, Streckenkarten und die Abrechnung vollständig innerhalb eines Monats der VDD-Geschäftsstelle vorliegen. Eine Erklärung des Veranstalters, dass die Veranstaltung nach dem gültigen VDD-Reglement durchgeführt wurde, muss für nationale Distanzwettbewerbe ebenfalls vorgelegt werden (siehe ). Voraussetzung ist ebenfalls, dass 2 Tierärzte bei mehr als 20 Teilnehmern während des Wettbewerbs anwesend sind, wobei einer von der VDD-Tierarztliste sein muss. Bei weniger als 20 Teilnehmern ist 1 Tierarzt von der VDD-Tierarztliste ausreichend.
Das Nenngeld und Startgeld darf zusammen 0,80 € pro ausgeschriebenen Kilometer nicht überschreiten. Das Nenngeld darf nicht höher als das Startgeld sein.
Ausnahme: Bei Zweispännern wird das Nenngeld pro Pferd erhoben, das Startgeld pro Gespann.
Die Veranstalterabgabegebühr beträgt 1,00 € pro Starter.
Die Nicht-Mitgliederabgabegebühr ist wie folgt gestaffelt:
- EDR/EDF 5,00 €
- KDR/KDF und MDR/MDF 10,00 €
- LDR/LDF 20,00 €
Die Hälfte der Nichtmitglieder-Abgabe behält der Veranstalter, die andere Hälfte fließt dem VDD zu.