Infos zur Impfpflicht gemäß FEI Reglement
FEI-Influenza-Impflicht ab 01.01.2005 (Annex VI Vet-Regs.)
Ab 01.01.05 müssen alle Pferde die an FEI-Veranstaltunen teilnehmen Wiederholungsimpfungen gegen Influenza alle 6 Monate bekommen.
Grundimmunierung:
2 Impfungen mit Influenza-Impfstoff zwischen 21 und 92 Tage (1-3 Monate). Die erste Wiederholungsimpfung sollte nicht später als 6 Monate +/- 21 Tage nach der zweiten Grundimmunisierung erfolgen.
Wiederholungsimpfungen:
Alle 6 Monate.
Flexibilität: Vor dem nächsten Wettkampfeinsatz können die Impfungen um 21 Tage verschoben werden – z.B. bei einem Pferd das am 18. März geimpft worden ist, kann die nächste Impfung zwischen dem 18. Sept. und 09. Oktober stattfinden.
Pferde, die vor dem 01.01.05 gegen Influenza regelmässig geimpft worden sind, kann die Eintragung in den FEI-Pass so lauten: “The vaccination history of this horse ist correct to date. Last vaccination on …....”
d.H. die Impfungen und Wiederholungsimpfungen sind korrekt durchgeführt.
Die Letzte Impfung war am…......
Diese Bestätigung muss vom Impftierarzt unterschrieben und gestempelt sein.
Falls die Impfungen nicht korrekt sind oder die Zeitfenster überzogen wurden, können Bußgelder verhängt und sogar das Pferd vom Wettkampf gesperrt werden.