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Infos zur Influenza Impfung nach LPO

2008 – Influenza Impfungen , Vorschriften national und international.

Die nachfolgenden Regeln gelten für Distanzritte, wenn der Veranstalter eine Impfung gemäß LPO in der Ausschreibung ausdrücklich vorschreibt.

Sind in der Ausschreibung keine Angaben zur Impfpflicht enthalten besteht keine Impfpflicht für Influenza.

I . Neu: Impfschutz national nach LPO 2008.

(Grundimmunisierung – Impfintervalle – Starterlaubnis).

Mit der neuen LPO 2008 gibt es einige Änderung bezüglich Impfvorschriften bei Turnieren und Distanzritten, auf denen die Impfvorschriften laut der LPO 2008. siehe §66.3.10, gelten, bzw. laut Ausschreibung gefordert sind. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist mit einer Impfpflicht gegen Influenzainfektionen (Pferdegrippe) verbunden.

Die LPO 2008 regelt in §66.6.10 das Impfschema gegen Influenzainfektionen neu. In Teil ‚D’ sind die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen folgendermaßen geändert:
Danach darf das Pferd/Pony erst starten wenn im Equidenpass folgendes dokumentiert ist:

1. Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Sie beginnt mit zwei Impfungen in Abstand von mindestens 42 Tagen und höchstens 70 Tagen sowie eine dritte Impfung im Abstand von sechs Monate (+/- 21 Tagen).
Der erste Start kann jedoch schon 14 Tage nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung erfolgen, also frühestens 56 Tage nach der ersten Impfung

2. Regelmäßige Wiederholungsimpfungen müssen in einem Abstand von sechs Monate(+/- 21 Tage) erfolgen.
Ein Start kann dann 7 Tage später wieder erstmals erfolgen.

Ein Turnierstart kann bei Wiederholungsimpfungen erlaubt werden bis zu einem Abstand von sieben Monaten (+/- 21 Tagen). Eine neue Grundimmunisierung ist dann nötig.

Es gibt keine Übergangsvorschriften. Wiederholungsimpfungen in 2008 müssen nach dem neuen Regelwerk erfolgen. Die neuen Grundimmunisierungsregeln ab 2008 sind für Pferde die noch keine Grundimmunisierung haben oder diese verfallen ist.

Ein nicht korrekt geimpftes Pferd muss neu grundimmunisiert werden und kann deshalb erst nach 56 (42 + 14) Tagen wieder starten.

Impfungen gegen Tetanus sollten selbstverständlich sein. Ferner wird eine Impfung gegen Herpeserkrankungen bei Pferden, die viel unterwegs auf Pferdeveranstaltungen und/oder Zuchtpferde sind, dringend empfohlen.
Die Dokumentation der Impfungen erfolgt im Equidenpass. Der Equidenpass muss immer mitgeführt werden.

II. Impfvorschriften International (FEI Regeln).

International (seit 2006) sind die Impfvorschriften geändert worden. Sie sind aber nicht deckungsgleich mit unseren nationalen Impf-Intervall-Vorschriften, was bei nationalen und internationalen startenden Pferden zu Problemen führen kann.

Impf-Vorschrift International.

Grundimmunisierung: Innerhalb von 21-92 Tagen (1-3 Monate)

Wiederholungsimpfungen: nach 6 Monate +21Tage, eine kürzerer Abstand ist erlaubt.

Ein Start ist erst 7 Tage nach der zweiter Grundimmunisierungs- oder Wiederholungsimpfung möglich.

Bei den Kontrollen werden Abweichungen mit Geldstrafen versehen wenn die Impfungen nicht korrekt sind.

1. Unter 1 Woche der Frist (6 Monaten + 21 Tage) 200 CHF
2. Unter 2 Wochen 300 CHF
3. Unter 3 Wochen 400 CHF
4. 4 Wochen und mehr 500 CHF und keine Starterlaubnis!

III. Weitere wichtige Eintragung im Equidenpass bzw. FEI Pass.

Innerhalb des Equidenpasses ggf. FEI Pass muss darüber hinaus das Abzeichendiagramm ausgefüllt sein, da das Pferd sonst nicht zu identifizieren ist. Die Nummer eines „Mikrochip“ muss auch eingetragen werden und wird ggf. vom Tierarzt abgelesen. Die Identifikation muss im Equidenpass/FEI Pass bestätigt und im Pass eingetragen werden.

Innerhalb der EU muss jeder Pass einen sogenannten Arzneimittelanhang enthalten welcher das Pferd eindeutig als Schlacht- oder Nicht-Schlacht-Pferd deklariert. Dabei ist sowohl die offizielle Unterschrift (Tierarzt) als auch die des Besitzers notwendig.

Bei FEI-Pässen muss die Gültigkeit des Passes (die Pässe sind nur 4 Jahre gültig, danach müssen sie verlängert werden) geprüft werden. Die Unterschrift des Besitzers muss auch kontrolliert werden.