VDD Logo

VDD Banner


Seite Drucken


International starten

Europameisterschaft in Compiegne 2005

Internationale CEI-Ritte im In- und Ausland werden nicht nach unserem deutschen Reglement durchgeführt, sondern richten sich nach den Richtlinien der FEI (Fédération Equestre Internationale) siehe www.fei.org, mit denen man sich vorab vertraut machen sollte.

Internationale Distanzritte sind wie folgt kategorisiert:

CEI1*/CEIJYR1*: 80-119 km an einem Tag.

CEI2*/CEIJYR2*: 120-139 km an einem Tag oder zwischen 70 km und 89 km in 2 Tagen.

CEI3*: 140-160 km an einem Tag oder 90 -100 km in 2 oder 70-80 km an 3 oder mehr Tagen.

CEIO/CEIJ-YO Offizieller FEI Ritt mit Mannschaftswertung (min. 3 Mannschaften)

CEI4*/CEIJYR4*-CH 160 km (Senioren) – 120 bis max. 130 km (Junioren/Junge Reiter) an einem Tag.

Dies gilt auch für Weltcupfinale, Finale FEI-Serien und andere Championate. Bei Regionalen Championaten kann das jeweilige Organisationskomitee eine Änderung der Streckenlänge bei der FEI beantragen, um dabei den klimatischen Bedingungen Rechnung zu tragen.

In den Vet-Gates muss der Pulswert 64 Schläge innerhalb von 20 Minuten erreicht haben, bei der Nachuntersuchung bleiben hierfür 30 Minuten Zeit.

Anders als bei nationalen Distanzritten muss eine Qualifikation vorliegen.

Qualifikation ab 01.01.2013 (Art. 816 + Entscheidung DOKR-Disziplinbeirat Distanzreiten):

Erststarter-Qualifikationen für internationale Ritte sind von der jeweiligen Nationalen Reiterlichen Vereinigung zu kontrollieren:

Pferde und Reiter müssen – nicht unbedingt als Paar – erfolgreich 2 Ritte über 40-79 km und 2 Ritte über 80-90 km in einer Maximalgeschwindigkeit von 16 km/h oder langsamer

und danach

erfolgreich einen Ritte über 80–90 km ohne Gechwindigkeitsbegrenzung beendet haben.

Alle nationalen Ritte können für eine Qualifikation angerechnet werden.
Reiter und Pferde müssen die Erfordernisse der Qualifikation innerhalb von mindestens 12 Monaten aber maximal 24 Monaten erfüllt haben, um an FEI-Ritten teilnehmen zu dürfen.

CEI-Sterne-Qualifikation:

Muss durch FEI-Aufzeichnungen und in der FEI-Datenbank belegt und durch die jeweilige nationale Reiterliche Vereinigung bestätigt werden.

Alle Pferde und Reiter müssen die Kriterien für die Erststarter-Qualifikation erfüllt haben, um an der Sterne-Qualifikation teilzunehmen.

Pferde und Reiter müssen – nicht unbedingt als Paar – FEI-Ritte in der Wertung getreu dem Sterne-System beenden, beginnend mit einem erfolgreichen 1-Sterne-Ritt, um durch die Kategorien wie in § 816 beschrieben aufzusteigen.

Die Sterne-Qualifikation des Reiters besteht auf Lebenszeit.
Die Sterne-Qualifikation des Pferdes besteht für 24 Monate. Erreicht das Pferd in dieser Zeit nicht den nächsten Level der Qualifikation, muss es sich erneut qualifizieren.

Entscheidung FN/DOKR

Bevor ein Start im Ausland absolviert werden kann, muss der Reiter mindestens einen CEI im Inland in der Wertung absolviert haben.

Die Qualifikation des Reiters ist zeitlich nicht begrenzt, die des Pferdes hingegen muss innerhalb der letzten 24 Monate bis zur Nominated Entry erbracht worden sein!

Chippflicht
Pferde die ab 01.01.2013 erstmalig international starten müssen außerdem einen Microchip (Transponder) tragen.

Mindestalter Reiter:
Jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und eine gültige Lizenz seiner FN besitzt, kann sowohl als Einzelstarter als auch im Team an CEIs, CEIOs und Championaten teilnehmen.

Mindestalter Pferd:
Pferde müssen mindestens 5 Jahre alt sein, um sich für einen CEI1*-Ritt (80-119 km) zu qualifizieren, d.h. die oben genannte Erststarter-Qualifikationen über nationale Ritte zu durchlaufen.

Pferde müssen mindestens 6 Jahre alt sein, um an einem CEI1*-Ritt (80-119 km) oder CEI2*-Ritt (120-139 km) teilzunehmen, für einen CEI3*-Ritt (140-160 km) gilt ein Mindestalter von 7 Jahren, bei CEI4*-Ritten, CEIO oder Championaten sind es 8 Jahre.

Bei internationalen Ritten gibt es häufig ein Mindestgewicht.

Dies beträgt bei allen 4-Sterne-Senioren-Championaten für Reiter 75 kg.

Bei 3-Sterne-Senioren-Ritten muss das Mindestgewicht für Reiter zwischen 70 und 75 kg betragen und in der Ausschreibung festgelegt werden. Als Qualifikation für 4-Sterne-Championate gelten nur Ritte mit einem Mindestgewicht von 75 kg.

1- oder 2-Sterne Ritte für Senioren können nach vorheriger Genehmigung durch die FEI in Gewichtsklassen oder nach Geschlecht der Reiter unterteilt werden, was in der Ausschreibung angegeben werden muss.

Bei Junioren- und Wettbewerben für Junge Reiter darf es kein Mindestgewicht geben.



Folgende Formalitäten sind zu beachten:

Für alle CEIs, sowohl im Inland als auch im Ausland, wird eine Lizenz der FN benötigt (FN-Lizenz Distanzreiten). Diese muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Für folgende Ritte benötigt das Pferd einen FEI-Pass:
- CEI 2* im Inland (ab 120 km)
- alle CEI’s im Ausland
Dieser kann bei der FN, Abteilung FEI-Pässe, 48229 Warendorf beantragt werden. Original Equidenpass per Einschreiben mit kurzem Begleitschreiben an vorgenannte Adresse schicken.
Dieser Pass ist vier Jahre gültig und muss dann kostenpflichtig verlängert werden.

Jedes Pferd und jeder Reiter muss bei der FEI registriert sein. Die Registrierung läuft über die FN. Die Registrierung muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Während die nationalen Ausschreibungen ausschließlich über den Veranstalter anzufordern sind, bekommt man die internationale Ausschreibung für Ritte im Inland direkt vom Veranstalter, für ausländische CEI Ritte aber meist über die FN. Ausschreibungen liegen dem DOKR in der Regel acht Wochen vor dem Ritt vor.
Alle internationalen Ritte sind auf der FEI-Homepage im FEI-Calendar zu finden.

Die FN ist auch ausschließlich zuständig für die Nennung. Wichtig ist, die Nennfristen zu beachten, da im Gegensatz zu nationalen Ritten ein Nachnennen nicht möglich ist. Das hierbei wichtige Datum ist das des „nominated entry“. Eine Kopie der Nennung schickt man zusammen mit dem Nenngeld an den Veranstalter.

Erläuterung Nennungsschlüsse:

Prinzipieller Nennschluss (Entry in principle):
In der Regel acht Wochen vor dem Ritt erhält der Veranstalter die Mitteilung der FN (bzw. DOKR), ob deutsche Reiter an dem Ritt teilnehmen werden. Bei CEIOs muss mitgeteilt werden, ob ein Team und/oder Einzelreiter an den Start gehen.

Namentlicher Nennungsschluss (Nominated Entry):
Das ist der Nennungsschluss den die Reiter einzuhalten haben! Der namentliche Nennungsschluss ist meist 4 Wochen vor dem Ritt. Hier darf jeder Reiter mehrere Pferde melden! Nennungen die nach dem namentlichen Nennschluss beim Veranstalter eintreffen, dürfen lt. FEI-Reglement nicht akzeptiert werden. Bei eingeschränkter Starteranzahl darf die FN die doppelte Anzahl melden. Ansonsten ist die Zahl der Nennung nicht begrenzt.

Definitiver Nennungsschluss (Definite Entry):
Der definitive Nennschluss ist meist eine Woche bis 4 Tage vor dem Ritt! Hier werden dem Veranstalter die Reiter-Pferd-Paare mitgeteilt, die zum Ritt erscheinen werden. Die Auswahl kann nur von der namentlichen Nennliste erfolgen. Eine Bitte an die Reiter: Bitte selbstständig Frau Zahel informieren, welches Pferd an den Start geht, ansonsten wird das Pferd genannt, welches als 1.Pferd auf der Nennung deklariert ist.

Substitutions: Nach dem Definitiven Nennschluss kann mit Genehmigung des DOKR und des OC bei Reiter/Pferden noch Änderungen vorgenommen werden. Jedoch nur mit namentlich genannten Reiter/Pferden.

Eine weitere, in 2009 neu hinzugekommende Dokumentation ist das sogenannte FEI-Logbuch. Dieses muss für jedes Pferd mit dem FEI- oder Equidenpass mitgeführt werden. Hier werden Datum, Austragungsort des Rittes, Streckenlänge und Sterne-Kategorie eingetragen sowie die Platzierung des Pferdes. Ebenso müssen Gründe, weshalb und in welchem Vet-Gate ein Pferd aus der Wertung genommen wurde, eingetragen werden, und ob eine invasive Behandlung notwendig war. Diese Informationen, die daraus folgende Pflichtpause bis zum nächsten Ritt und andere wichtige gesundheitliche Information müssen entweder vom Präsident der Ground Jury, des Appeal Commitees oder vom Vet-Delegate bestätigt werden.

Alle benötigten Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung

Im Gegensatz zu nationalen Distanzritten herrscht auf internationalen Distanzritten oft Stallpflicht. Das heisst, dass die Pferde in aller Regel in Stallzelten untergebracht werden und das Aufbauen von Paddocks meist nicht erlaubt ist. Es besteht nur die Möglichkeit, die Pferde an der Hand grasen zu lassen.

Die Anreise zu den CEI Ritten ist spätestens am Tag vor dem Ritt.

In der Ausschreibung findet sich ein Hinweis auf den zeitlichen Rahmen der Voruntersuchung. Vorher muss allerdings das Pferd im Stall untergebracht werden. Hierbei wird vom diensthabenden Tierarzt der Gesundheitszustand und die Identität anhand des FEI-Passes überprüft. Anschließend folgt der Gang zur Meldestelle, wo man die internationale Check-Karte erhält.

Voruntersuchung und Vorbesprechung sind in aller Regel mit dem nationalen Procedere identisch. Allerdings finden sie (außer bei nationalen CEI´s) in englisch oder französisch, den FEI-Sprachen, statt.

Im Gegensatz zu nationalen Ritten kommen auch Vorschriften zur Bekleidung, wie z.B. Helmpflicht und zum Equipment hinzu. Bitte lesen Sie diese vor einem Start in der Checkliste nach.

Neu ab 2009 sind auch Zwangspausen für Pferde eingeführt worden.

Nach der Teilnahme an einem CEI-Ritt muss einem Pferd vor der Teilnahme am nächsten CEI-Ritt eine Zwangpause wie folgt gewährt werden:
Gelaufene Kilometer: 0 bis 80 – 13-Tage-Pause
Gelaufene Kilometer: 81 und mehr – 20-Tage-Pause
Die Pause beginnt am Tag nach dem Ritt. Die Voruntersuchung eines folgenden Rittes wird nicht mit eingerechnet, so dass nach exakt 14 bzw. 21 Tagen wieder gestartet werden kann.

Wurde das Pferd aus metabolischen Gründen disqualifiziert und musste invasiv behandelt werden, verlängert sich die Pause nach dem Ritt.

Startgenehmigungen für nationale Ritte im Ausland

Startgenehmigungen sind auch für alle CEN’s im Ausland erforderlich. Sie sind mit der Ausschreibung, Pferdeangaben und einem Verrechnungsscheck in Höhe von 10€ zu beantragen. Startgenehmigungen werden entweder über den eigenen Landesverband oder von der FN, Herrn Ralf Sennhenn, Abteilung Reitausweise, 48229 Warendorf, Tel. 02581/6362118 oder rsennhenn@fn-dokr.de, ausgestellt.